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Sie brauchen Hilfe bei Erkrankung / nach einem Unfall / nach einer Operation?

Sollten Sie nach einem Knochenbruch, nach einer Operation, nach einem Unfall oder ansonsten krankheitsbedingt nicht in der Lage sein, Ihren Haushalt zu führen und sich und Ihr Kind zu versorgen, erhalten Sie Hilfe, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt für Sie führen kann.

Auch um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen, finanziert die Krankenversicherung übergangsweise manchmal eine hauswirtschaftliche Versorgung.

Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils tatsächlichen Hilfebedarf. Hierzu gibt der Arzt in seinem Attest der Krankenkasse eine Empfehlung.

Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören. 

Dieses sind insbesondere:

  • Aufräumen,
  • Putzen,
  • Einkaufen,
  • Kochen,
  • Wäschepflege und die
  • Kinderbetreuung.

Wie lange Sie eine Haushaltshilfe-Unterstützung erhalten und wie viele Stunden pro Tag wir Ihnen helfen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Sollten Sie beispielsweise allein leben, dann dürfen Sie bis zu 4 Wochen lang eine Haushaltshilfe bewilligt bekommen. Sollten Sie ein oder mehrere Kinderunter 12 Jahren haben, dann kann die Haushaltshilfe-Unterstützung bei regelmäßig vorzulegenden Folgeattestierungen Ihres Arztes bis zu 26 Wochen lang gewährt werden.  

Die tägliche oder wöchentliche Stundenanzahl, die entsprechend Ihrer Notlage bewilligt wird, liegt im Ermessen der ärztlichen Empfehlung und der entscheidenden Krankenkasse.

Gerne helfen wir Ihnen, dieses zu prüfen.

Sie haben uns!

  • Mit unserer Erfahrung unterstützten wir Sie mit Rat und Tat.
  • Wir helfen Ihnen gerne beim Bewältigen der Antragsformalitäten.
  • Wir korrespondieren für Sie mit Ihrer Krankenkasse, um den Bewilligungsvorgang so optimal wie möglich vorzubereiten. 
  • Ihre Krankenkasse will Sie bei Ihrem Heilungsprozess immer unterstützen.  

Die Kosten werden zum größten Teil von Ihrer Krankenkasse getragen. Ein geringer Eigenanteil von 5-10% (maximal € 10 pro Einsatztag) wird am Ende der Leistung mit Ihnen abgerechnet. Jedoch gibt es die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung für Sie, wenn wirtschaftliche Gründe dafür vorliegen.

Vertrauen Sie uns!

Wir helfen Ihnen!

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Was wir im Sozialgesetzbuch dazu lesen!

Haushaltshilfe bei Krankheit / OP / Unfall

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Darüber hinaus erhalten Versicherte, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen, falls Sie alleinstehend sind.

Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen verlängern. Die Pflegebedürftigkeit von Versicherten schließt Haushaltshilfe nach den Sätzen 3 und 4 zur Versorgung des Kindes nicht aus.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), Gesetzliche Krankenversicherung §38

Tel. 0171 84 89 241 Rheinland
Tel. 0172 80 38 661 Chiemgau
Tel. 01520 47 59 689 München

IK 460 582 594 Rheinland
IK 462 942 844 Chiemgau
IK 462 967 866 München

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