Sollten Sie nach einem Knochenbruch, nach einer Operation, nach einem Unfall oder ansonsten krankheitsbedingt nicht in der Lage sein, Ihren Haushalt zu führen und sich und Ihr Kind zu versorgen, erhalten Sie Hilfe, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt für Sie führen kann.
Auch um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen, finanziert die Krankenversicherung übergangsweise manchmal eine hauswirtschaftliche Versorgung.
Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils tatsächlichen Hilfebedarf. Hierzu gibt der Arzt in seinem Attest der Krankenkasse eine Empfehlung.
Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören.
Dieses sind insbesondere:
Wie lange Sie eine Haushaltshilfe-Unterstützung erhalten und wie viele Stunden pro Tag wir Ihnen helfen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Sollten Sie beispielsweise allein leben, dann dürfen Sie bis zu 4 Wochen lang eine Haushaltshilfe bewilligt bekommen. Sollten Sie ein oder mehrere Kinderunter 12 Jahren haben, dann kann die Haushaltshilfe-Unterstützung bei regelmäßig vorzulegenden Folgeattestierungen Ihres Arztes bis zu 26 Wochen lang gewährt werden.
Die tägliche oder wöchentliche Stundenanzahl, die entsprechend Ihrer Notlage bewilligt wird, liegt im Ermessen der ärztlichen Empfehlung und der entscheidenden Krankenkasse.
Gerne helfen wir Ihnen, dieses zu prüfen.
Die Kosten werden zum größten Teil von Ihrer Krankenkasse getragen. Ein geringer Eigenanteil von 5-10% (maximal € 10 pro Einsatztag) wird am Ende der Leistung mit Ihnen abgerechnet. Jedoch gibt es die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung für Sie, wenn wirtschaftliche Gründe dafür vorliegen.
Vertrauen Sie uns!
Was wir im Sozialgesetzbuch dazu lesen!
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), Gesetzliche Krankenversicherung §38