Ihre Schwangerschaft verläuft nicht ganz nach Plan und Sie haben bereits ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren, die Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht so gut wie sonst versorgen können?
Ihr Arzt ist besorgt. Er kennt Ihre Situation. Ihr Arzt kann Ihnen eine Haushaltshilfe verordnen!
Mit dieser Verordnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse Unterstützung durch eine Haushaltshilfe beantragen.
Die Kosten für die Haushaltshilfe werden zu 100 % von der Krankenkasse übernommen.Das ist gesetzlich verankert im § 24 h SGB V.
Vertrauen Sie uns!
Was wir im Sozialgesetzbuch dazu lesen!
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung – § 24h Haushaltshilfe