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Sie brauchen Hilfe in der Schwangerschaft?

Ihre Schwangerschaft verläuft nicht ganz nach Plan und Sie haben bereits ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren, die Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht so gut wie sonst versorgen können?

Ihr Arzt ist besorgt. Er kennt Ihre Situation. Ihr Arzt kann Ihnen eine Haushaltshilfe verordnen!

Mit dieser Verordnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse Unterstützung durch eine Haushaltshilfe beantragen.

  • Wir helfen Ihnen gerne beim Bewältigen der Antragsformalitäten.
  • Wir haben viel Erfahrung und unterstützten Sie mit Rat und Tat.
  • Wir korrespondieren für Sie mit Ihrer Krankenkasse, um den Bewilligungsvorgang so optimal wie möglich vorzubereiten. 
  • Ihre Krankenkasse will Sie bei einer ärztlichen Verordnung immer unterstützen, Ihre Schwangerschaft bestmöglich zu meistern.  

Die Kosten für die Haushaltshilfe werden zu 100 % von der Krankenkasse übernommen.
Das ist gesetzlich verankert im § 24 h SGB V.

Vertrauen Sie uns!

Wir helfen Ihnen!

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Was wir im Sozialgesetzbuch dazu lesen!

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Entbindung

Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung – § 24h Haushaltshilfe

Tel. 0171 84 89 241 Rheinland
Tel. 0172 80 38 661 Chiemgau
Tel. 01520 47 59 689 München

IK 460 582 594 Rheinland
IK 462 942 844 Chiemgau
IK 462 967 866 München

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