Sie brauchen Hilfe bei Pflegegrad? – Sie haben uns!
Ob Baby, Kind, heranwachsender, erwachsener oder alter Mensch: Sie erhalten, je nach Pflegegrad, Unterstützung durch Ihre Pflegeversicherung.
Nehmen Sie dieses Angebot Ihrer Pflegekasse an! Es ist zu Ihrer Entlastung gedacht.
Fragen Sie uns, wenn Sie unsicher sind, was Sie hier in Anspruch nehmen können. Wir erklären es Ihnen gerne.
- Entlastungspflege: ab Pflegegrad 1 – § 45 SGB XI, Anspruch 131 Euro pro Monat
- Verhinderungspflege: ab Pflegegrad 2 – § 39 SGB XI , Anspruch 1.685 Euro pro Jahr
- Aufstockung aus der Kurzzeitpflege – § 42 SGB XI
Einen Teil Ihres Kurzzeitpflege-Budgets können Sie auch für die Verhinderungspflege nutzen.
Sie erhalten dann zu dem 1.685 Euro Verhinderungspflegebudget im Kalenderjahr zusätzlich 843 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget desselben Kalenderjahres dazu, sofern Sie es nicht für die Kurzzeitpflege verbraucht haben.
Somit können Sie dann in dem Kalenderjahr über 2.528 Euro Budget für die Verhinderungspflege verfügen.